Rechtsanwaltskanzlei Stefan Schimkat

Anwalt Abgasskandal

Seit 1998 beraten und vertreten wir unsere Mandanten, auchzum Abgasskandal

About us

Unserer Erfahrung können Sie vertrauen.

Das Urteil des EuGH vom 17.12.2020 in der Rechtssache Rechtssache C-693/18 könnte zum Supergau für Deutschlands Dieselfahrer werden: Das in vielen Dieselfahrzeugen vorhandene „Thermofenster“, eine Abschaltvorichtung, die die Leistung zugunsten der Einhaltung von Emissionswerten vermindert, wurde für unzulässig erklärt.


Zwar wird die Bundesregierung nicht von sich aus eine Rückrufaktion starten, sie könnte jedoch schon bald durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gerichtlich dazu gezwungen werden. In diesem Falle droht eine Stilllegung ohne Entschädigung.


Dieselfahrer sollten daher um so mehr prüfen, ob Sie aus anderen Gründen von Ihrem Automobilhersteller oder Verkäufer Schadenersatz einfordern können.


Mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs haben inzwischen ein umfangreiches, wenn auch noch nicht abschließendes Bild der zu erfüllenden Voraussetzungen ergeben.

So ist es für Eigentümer eines VW mit dem Motor EA189, mit dem der „Dieselskandal“ begann, leider zu spät: Eventuelle Ansprüche sind zwischenzeitlich verjährt.


Anderes gilt jedoch für die Eigentümer aller anderen Fabrikate anderer Hersteller und auch für VW-Diesel-Fahrzeug-Eigemtümer, in deren Fahrzeug der Nachfolgemotor EA288 oder ein anderer Motor verbaut ist.


Zwar wird in der Regel ein Sachverständigengutachten einzuholen sein, dessen Ergebnis nicht sicher vorherzusehen ist, andererseits kann jedoch die Gegenseite sich nicht auf Verjährung berufen.


Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen vom 05. Mai 2020 (Aktenzeichen: VI ZR 252/19), 21.Juli 2020 (Aktenzeichen: VI ZR 354/19 und VI ZR 367/19) und 28. Juli 2020 (Aktenzeichen: VI ZR 397/19) entschieden, dass Fahrzeugkäufern grundsätzlich Ansprüche gegen den Hersteller aus § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) zustehen können.


Ihre persönlichen Erfolgsaussichten einer Klage gegen Ihren Fahrzeughersteller prüfen wir gerne, wenn Sie uns Ihre Unterlagen zur kostenfreien Ersteinschätzung übermitteln.


Selbst Käufer eines Gebrauchtwagens haben einen Anspruch auf Schadenersatz gegen ihren Fahrzeughersteller, wenn eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorliegt: Gegen Rückgabe des Fahrzeuges erhalten Sie Ihren Kaufpreis zurück! Abzuziehen sind nur die Gebrauchsvorteile, die anhand der gefahrenen Kilometer berechnet werden.Gerne errechnen wir Ihnen, welche Zahlung Sie zu erwarten haben.

Verjährung

Der Bundesgerichtshof hat im Februar 2022 entschieden, dass bei Neuwagenkäufen gemäß § 852 BGB eine Verjährungsfrist von 10 Jahren gilt. Diese Berechnung erfolgt jedoch taggenau, so dass jeder Tag für sie zählt. Grundsätzlich tritt eine Verjährung sonst nach 3 Jahren ab Kenntnisnahme ein. Viele Gerichte gehen davon aus, dass die Kenntnis bei dem Motor EA 198 des VW-Konzerns spätestens nach der ad-hoc Mitteilung des VW-Konzerns von 22.09.2015 bestand.


Bei allen anderen Herstellern (und Modellen des VW-Konzerns) ist überwiegend streitig, wann die Verjährung beginnt.


Maßgeblich kann insoweit ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) sein, aber auch andere freiwillige Rückrufe oder Nachrichten.

Kosten

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, fordern wir gerne die Deckungszusage an. 

Andernfalls teilen wir Ihnen gerne die anfallenden Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit, die sich nach dem Gegenstandswert richten.

In bestimmten Fällen kann auch ein Prozessfinanzierer hinzugezogen oder Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Gerne beraten wir Sie hierzu.

Das Problem

Abgasskandal

Als Diesel- oder Abgasskandal wird die Kombination aus einer Reihe von Manipulationen verschiedener Autohersteller zur Umgehung gesetzlich vorgegebener Grenzwerte für Autoabgase und der politischen Einflussnahme zu deren Absicherung bezeichnet.

Wegen einer möglicherweise illegalen Abschaltvorrichtung droht Nutzern des Audi A8, des Porsche Cayenne und des VW Touareg möglicherweise gar eine Stilllegung ihres Fahrzeuges mangels Allgemeiner Betriebserlaubnis: Diese soll nach Medienberichten nicht berücksichtigt worden sein.

Die Lösung

Jetzt handeln

Haben Sie ein mangelhaftes Fahrzeug gekauft? Dann stehen Ihnen grundsätzlich folgende Ansprüche zu:
Nachbesserung, Kaufpreisminderung, Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Schadenersatz.


Haben Sie ein mangelhaftes Fahrzeug geleast?Dann lohnt ein Blick in die Regelungen Ihres Leasingvertrages.

In jedem Falle gilt es, geeignete Beweise zu sichern.

Durch die Bündelung von interessengleichen Mandaten kann faktisch Druck auf den Hersteller ausgeübt werden und jeder einzelne entlastet werden.

Der Weg

Unser Vorgehen

Nach Prüfung der von Ihnen vorgelegten Unterlagen schlagen wir Ihnen das für Sie geeignete Vorgehen unter Berücksichtigung Ihrer Interessenlage vor und fragen an, ob Sie wie bei einer „Sammelklage“ mit anderen gemeinsam Ihr Ziel erreichen oder Ihr Recht individuell durch setzen wollen.


Wir informieren Sie über die anfallenden Kosten und erstellen die notwendigen Schriftstücke.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Nach Durchsetzung Ihrer Ansprüche freuen wir uns über ein Feedback von Ihnen.

Über uns

Vorteile

Profitieren Sie von profunden Rechtskenntnissen und jahrelanger Erfahrung.

Modern

Digitale Mandatsbearbeitung

Wir führen unsere Akten digital und optimieren die Mandatsbearbeitung mit teils selbst programmierten Tools.

Transparent

Kostentransparenz

Über die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütngsgesetz halten wir Sie auf dem Laufenden.

schnell

Wir reagieren prompt

In der Regal antworten wir binnen 24 Stunden.

unterstützend

Wir an Ihrer Seite

Ihre Fragen und Sorgen nehmen wir ernst und begleiten Sie vom Anfang bis zum Ende.

Have a Question?

FAQ

Hier finden Sie in Kürze Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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Kontakt

Ersteinschätzung

Wir sind Montags bis Freitags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie da.

Unsere Ersteinschätzung bieten wir online kostenlos an.

Eine persönliche Beratung kostet Verbraucher maximal € 226.10 (inclusive Umsatzsteuer).

Wir sind erreichbar

Papenreye 63 
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(+49) 40 28 48 83 83
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Beratung auch in englischer Sprache möglich.